Was passiert, wenn der verpflichtende Beratungseinsatz fehlt?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37.3 SGB XI beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Dieser dient der Qualitätssicherung und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Doch was passiert, wenn dieser Nachweis fehlt?
Konsequenzen bei versäumtem Beratungseinsatz
Erinnerung und Mahnung: Zunächst fordert die Pflegekasse die pflegebedürftige Person auf, den Beratungseinsatz nachzuholen. Hierbei wird eine Frist gesetzt.
Sperrung des Pflegegeldes: Erfolgt innerhalb der Frist kein Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld vorübergehend einbehalten, bis der Beratungseinsatz nachgeholt wurde.
Rückforderung und Streichung des Pflegegeldes: Bleibt der Beratungseinsatz dauerhaft aus, kann das Pflegegeld komplett gestrichen werden. In manchen Fällen fordert die Pflegekasse sogar bereits gezahlte Beträge zurück.
Warum der Beratungseinsatz wichtig ist
Neben der rechtlichen Verpflichtung bietet der Beratungseinsatz auch praktische Vorteile:
- Professionelle Tipps zur besseren Pflege und Entlastung der Angehörigen.
- Frühe Erkennung von Pflegeproblemen, um eine Verschlechterung
der Situation zu vermeiden.
- Hinweise zu möglichen Hilfsmitteln und finanziellen Unterstützungen.
Unnötige Risiken vermeiden
Der Beratungseinsatz ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern auch eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Wer ihn versäumt, riskiert den Verlust des Pflegegeldes und wertvolle Hilfeleistungen. Ein rechtzeitiger Termin spart also nicht nur Geld, sondern sorgt auch für eine bessere Pflegequalität.