Neues Formular für Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI – Was Sie wissen sollten!

Neues Formular für Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI – Was Sie wissen sollten!

Pflegebedürftige Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen und von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause gepflegt werden, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Beratungsbesuche gemäß § 37.3 SGB XI durchzuführen. Seit Januar 2025 gibt es für diese Besuche ein neues Formular, das für alle Beteiligten relevant ist. In diesem Blog erklären wir, worauf Sie achten sollten.

Warum gibt es ein neues Formular?

Die Einführung des neuen Formulars zielt darauf ab, die Transparenz und Dokumentation der Beratungsbesuche zu verbessern. Durch standardisierte Angaben soll sichergestellt werden, dass wichtige Informationen zur Pflegesituation erfasst und die Pflegepersonen optimal unterstützt werden können. Zudem sollen Pflegekassen einen besseren Überblick über die Versorgungssituation erhalten.

Was ändert sich?

Das neue Formular beinhaltet folgende Neuerungen:

  1. Ausführlichere Dokumentation: Neben der bisherigen Bestätigung des Besuchs müssen nun auch Hinweise zur Pflegequalität und zu individuellen Beratungsempfehlungen festgehalten werden.
  2. Digitale Einreichung: Viele Pflegekassen bieten die Möglichkeit, das Formular digital einzureichen, was den Prozess erheblich beschleunigt.
  3. Anpassung an Pflegegrade: Das Formular unterscheidet zwischen den verschiedenen Pflegegraden und geht gezielt auf deren spezifische Anforderungen ein.

Wer ist betroffen?

Das neue Formular betrifft:

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen,
  • deren pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen,
  • Pflegedienste und Pflegeberater, die die Besuche durchführen.

Häufige Fragen zum neuen Formular

1. Muss ich das neue Formular selbst ausfüllen? Nein, das Formular wird in der Regel von der Pflegefachkraft oder dem Pflegeberater ausgefüllt, die den Beratungsbesuch durchführen. Sie müssen es jedoch unterschreiben.

2. Was passiert, wenn ich keinen Beratungsbesuch durchführen lasse? Pflegegeldempfänger sind gesetzlich verpflichtet, die Beratungsbesuche in den vorgegebenen Abständen wahrzunehmen. Bei Nichterfüllung kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar einstellen.

3. Wie oft sind die Beratungsbesuche notwendig?

  • Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate,
  • Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate.

4. Wo erhalte ich das neue Formular? Pflegedienste, Pflegeberater oder die Pflegekassen stellen das Formular zur Verfügung. Bei digitalen Einreichungsmöglichkeiten erhalten Sie die entsprechenden Zugangsdaten von Ihrer Pflegekasse.

Tipps zur Vorbereitung auf den Beratungsbesuch

  • Unterlagen bereithalten: Sammeln Sie alle wichtigen Informationen zur aktuellen Pflegesituation, z. B. Medikamentenpläne oder Arztberichte.
  • Fragen notieren: Notieren Sie sich vorab Fragen oder Anliegen, die Sie mit der Pflegefachkraft besprechen möchten.
  • Protokoll führen: Führen Sie ein Pflegetagebuch, um eine Übersicht über den Pflegealltag zu geben.

Das neue Formular für Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI bringt einige Änderungen mit sich, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beachten sollten. Durch die verbesserte Dokumentation und die Möglichkeit der digitalen Einreichung wird der Prozess erleichtert und die Pflegequalität gefördert. Stellen Sie sicher, dass Sie die neuen Vorgaben kennen und die notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!