Ab dem 1. Juli 2025 wird mit dem Gemeinsamen Entlastungsbudget eine zentrale Neuerung im Bereich der Pflegeversicherung in Kraft treten. Ziel dieser Reform ist es, pflegende Angehörige besser zu entlasten, bürokratische Hürden abzubauen und die Leistungen der Pflegeversicherung flexibler nutzbar zu machen.
Was ist das Gemeinsame Entlastungsbudget?
Das Gemeinsame Entlastungsbudget ist ein jährlicher Gesamtbetrag, der Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung steht. Beide Leistungsarten werden erstmals in einem einheitlichen Budget zusammengeführt. Das bedeutet: Pflegebedürftige und ihre Familien können künftig selbst entscheiden, wie sie die Mittel einsetzen – je nachdem, was im individuellen Fall am besten passt.
Höhe des Budgets
Das Entlastungsbudget beträgt jährlich 3.539 Euro. Es ersetzt die bisher getrennten Beträge für Verhinderungs- (1.612 Euro) und Kurzzeitpflege (1.774 Euro), die zuvor nicht flexibel miteinander kombinierbar waren. Die neue Regelung ermöglicht nun eine vollständig bedarfsgerechte Nutzung der Gesamtsumme – zum Beispiel komplett für Verhinderungspflege, ausschließlich für Kurzzeitpflege oder anteilig für beide.
Was ändert sich konkret?
1. Flexibilität in der Nutzung:
Die starre Trennung zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege entfällt. Familien können frei wählen, welche Unterstützungsform sie benötigen und in welchem Umfang sie das Budget dafür verwenden.
2. Keine Vorpflegezeit mehr:
Bisher war für Verhinderungspflege eine Vorpflegezeit von sechs Monaten erforderlich. Diese Voraussetzung entfällt. Die Leistungen können sofort nach Zuerkennung eines Pflegegrades genutzt werden.
3. Längere Leistungsdauer:
Die maximale Anspruchsdauer für Verhinderungspflege wird von sechs auf acht Wochen pro Kalenderjahr ausgeweitet – analog zur Kurzzeitpflege.
4. Pflegegeld bleibt erhalten:
Wird Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege genutzt, wird das hälftige Pflegegeld weiterhin bis zu acht Wochen pro Jahr gezahlt.
Für wen gilt das neue Budget?
Das Gemeinsame Entlastungsbudget steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung. Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 wurde es bereits ein Jahr früher eingeführt.
Vorteile auf einen Blick
- Vereinfachung der Leistungen: keine getrennten Budgets mehr.
- Weniger Bürokratie, da nur noch ein Budget verwaltet werden muss.
- Mehr Planungssicherheit für pflegende Angehörige.
- Bessere Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie.
- Individuelle Betreuungslösungen lassen sich einfacher umsetzen.
Mit dem Gemeinsamen Entlastungsbudget geht die Pflegeversicherung einen wichtigen Schritt in Richtung Entlastung der Angehörigen und Flexibilisierung der Pflegeleistungen. Durch die gebündelten Mittel können Pflegesituationen besser individuell gestaltet und an konkrete Lebenslagen angepasst werden – eine klare Verbesserung für Pflegebedürftige und ihre Familien.